Ein Kommentar von Jens Hinkelmann
In der Gemeinderatssitzung am 21. Januar 2016 hat der Gemeinderat
einstimmig die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan der Gemeinde – ein
Werk mit 365 Seiten – für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen.
Dieses Jahr blieben die Diskussionen aus, ob der vorliegende Haushalt
genehmigungsfähig ist. Also ob die Kommunalaufsicht aufgrund unserer Planzahlen
einen ausgewogenen Haushalt (Einnahmen, Ausgaben, Darlehen, …) bescheinigt.
Ziel einer Gemeinde ist wie bei einem privaten Haushalt, dass man nicht mehr
ausgibt, als man einnimmt.
Wie passt das nun mit der bisherigen Berichterstattung der Presse
zusammen?
Auch Niederfrohna ist seit längerer Zeit verpflichtet, die Buchführung auf
Basis der Doppik (doppelte Buchführung) wie bei einer Firma durchzuführen.
Diese Umstellung hatte zur Folge, dass beispielsweise Anlagegüter wie Straßen,
Brücken, Gebäude, etc. bewertet und als Anlagegut verbucht werden mussten.
Aufgrund des enormen Arbeitsaufwandes
wurden uns die vorläufigen Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre erstmals
2015 bereitgestellt. Da nur der Jahresabschluss die optimale Basis für eine
Bewertung des vergangenen Haushaltsjahres ist, fehlte dem Bürgermeister sowie
dem Gemeinderat bisher die Grundlage. Nun standen den negativen Planwerten
plötzlich positive Ist-Werte gegenüber. Natürlich ist es schwer, einen Plan
mit zukünftigen Einnahmen und Ausgaben aufzustellen. Die Spanne der
finanziellen Situation zwischen Planung und vorläufigem Jahresabschluss
verdeutlicht dies. So wurde beispielhaft das Haushaltsjahr 2014 mit einem
negativen Ergebnis in Höhe von – 289.000,00 EUR geplant und tatsächlich
positiv mit +73.000,00 EUR abgeschlossen (vorläufiger Jahresabschluss).
Das Konzept zur Verbesserung der finanziellen Situation der Gemeinde
Niederfrohna – Eine Auflage der Kommunalaufsicht auf der Grundlage von
Planzahlen. Warum hat die Gemeinde dieses Konzept beauftrag, wo sich mit den
vorliegenden vorläufigen Jahresabschlüssen ein viel besseres Bild
zeigte?
Im Jahr 2014 hat die Kommunalaufsicht mit der Bestätigung des 2014er
Haushaltes eine Auflage erteilt, dass ein vom Gemeinderat beschlossenes Konzept
zur Verbesserung der finanziellen Situation vorzulegen ist. Daraufhin wurde ein
externer Dienstleister beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die
wirtschaftlichen Potentiale der Gemeinde aufzeigt. Also wo kann gespart werden
und wo können höhere Einnahmen generiert werden. Als dem Gemeinderat 2015 die
vorläufigen Jahresabschlüsse vorgelegt wurden, stellte sich schon die Frage,
ob ein solches Konzept erforderlich ist. Da jedoch die Auflage der
Kommunalaufsicht Bestand hatte und es auch Vorteile hat, wenn ein »Externer«
die Finanzen prüft, wurde daran festgehalten. Denn auch wenn die finanzielle
Situation von Niederfrohna wesentlich besser ist als gedacht, kann eine
Betrachtung und Bewertung der Einnahmen und Ausgaben durch einen Spezialisten
Sinn machen.
Mit der Vorlage der vorläufigen Jahresabschlüsse hat sich der
Hauptausschuss für eine neue Ausrichtung ausgesprochen. Diese wurde dann dem
Gemeinderat im Juni 2015 präsentiert und als Ergänzung zum Haushaltsbeschluss
des vergangenen Jahres verabschiedet. Diese beinhaltete:
- Die Gemeinde Niederfrohna wird unter der Voraussetzung von
Fördermittelzuschüssen massiv in die Infrastruktur investieren können.
- Um den Investitionsrückstau abzubauen, werden derzeit Investitionen
beispielsweise in der Straßenbeleuchtung geprüft.
- Die Pro-Kopf-Verschuldung ist seit Jahren rückläufig, da keine Kredite
aufgenommen werden mussten, um die Arbeit der Gemeinde zu finanzieren. Aufgrund
der guten finanziellen Lage wird der Gemeinderat die vorfristige Ablösung eines
Darlehens prüfen. Damit würden Tilgungsleistungen von über
80.000,00 EUR/Jahr entfallen und sich die Verschuldung wesentlich verringern.
Weiterhin würde dies die Haushaltslage weiter verbessern.
- Eine Erhöhung der Grundsteuer ist derzeit nicht erforderlich.
- Freiwillige Leistungen (z. B. Unterstützung der Vereine) müssen nicht
gekürzt werden.
An der Ausrichtung des letzten Jahres halten wir fest. So ist beispielsweise
der Punkt 3 zum 31.01.2016 erledigt. Aufgrund der Rückstellungen der
letzten Jahre hat Niederfrohna eine gute Liquiditätsreserve aufgebaut. Die
Darlehensrückzahlung konnte mit unserer Hausbank für Ende Januar
2016 vereinbart werden. Dadurch erreichen wir eine wesentliche Verringerung der
Ausgaben im Haushalt. Neue Kreditaufnahmen sind nicht erforderlich. Noch
bestehende Darlehensverträge sollen mit dem Ablauf der Zinsbindefrist
vollständig zurückgezahlt werden.
Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten:
Per 01.01.2015: |
854.145,00 EUR |
Per 01.01.2016: |
741.794,00 EUR |
(pro Kopf 334 €) |
Per 31.12.2016: |
273.831,00 EUR |
(pro Kopf 123 €) |
Die Grundsteuer wird nicht angehoben. So beträgt der Grundsteuersatz B (B =
baulich, bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) in Niederfrohna nur
400 v. H. Im Vergleich sind in Limbach-Oberfrohna 450 v. H. und in Zwickau
510 v. H. festgesetzt.
Die wesentlichen Ziele und Strategien der Gemeinde in
2016 sind:
- Erhalt des Schulstandortes
- Erhalt des Betreuungsangebotes im Bereich der Kindertagesstätte
- Investition in die infrastrukturelle Grundversorgung (Gemeindestraßen,
Schulen, Kita, Feuerwehr)
- Unterstützung der Arbeit von Vereinen
- Sicherung eines Zahlungsmittelüberschusses
- Beseitigung der Hochwasserschäden
- Überarbeitung des Flächennutzungsplanes
Bei der Investition in die Infrastruktur sind die Sanierung der Unteren
Hauptstraße sowie die Ersatzbeschaffung (Austausch) der Straßenbeleuchtung zu
nennen.
Insgesamt betragen die geplanten Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit 2.312.000,00 EUR. Diesen stehen Auszahlungen in Höhe
von 2.332.100,00 EUR gegen- über. Wir rechnen also planmäßig mit einem
negativen Zahlungsmittelsaldo von rund 20.000,00 EUR. Doch die Rechnung wird
mit dem Jahresabschluss 2016 gemacht. Und vielleicht wird auch dieses Jahr
positiv abgeschlossen.
Neben den Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit sind
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 291.400,00 EUR sowie
Auszahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 395.700,00 EUR geplant.
Der Eigenanteil im investiven Bereich (Straßenbau) liegt somit bei »nur«
104.300,00 EUR. Die bereitgestellten Fördermittel machen die hohen
Investitionen im Straßenbau möglich. Eine wichtige und dringende Investition
für unseren Ort. Auch wenn Niederfrohna nicht mit Gewerbegebieten punkten kann,
so ist unser Wohndorf eine Gemeinde mit Entwicklungspotential. Die sukzessive
Entschuldung sowie die Investitionen in die Infrastruktur sind eine
gute Basis.
Nutzen wir nun die Chancen mit der Überarbeitung des
Flächennutzungsplanes. So können wir vielleicht den sinkenden
Einwohnerzahlen (30.06.2007: 2.521; 31.12.2014: 2.220 Einwohner)
entgegenwirken. Den am Haushalt 2016 beteiligten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna möchte ich für die
vertrauensvolle Zusammenarbeit danken.
Unser Kommentator: Jens Hinkelmann (CDU) Stellvertretender Bürgermeister