GEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS vom 25.November 2003

Oberbürgermeister D. Hans-Christian Rickauer (CDU) eröffnete die öffentliche Gemeinschaftsausschusssitzung der Verwaltungsgemeinschaft im Saal ”Zlin? des Limbach-Oberfrohnaer Rathauses, am 25. November 2005, um 18.50 Uhr. Der Oberbürgermeister stellte eine Vorlage zur Diskussion, mit der ein Gutachten einer privaten Firma zur Klärung der strittigen Verwaltungskosten in Auftrag gegeben werden sollte. Bürgermeister Philipp meldete sich zu Wort und erklärte, dass er erst nach dreimaligen Anschreiben von der Stadtverwaltung eine korrekte Darstellung des Problems für den heutigen Sachvortrag erhalten habe. Für 2003 fordere die Stadt 308.678,16 Euro für die Verwaltungsaufgaben, die sie im Zuge der Gemeindegebietsreform von Niederfrohna übernommen habe. Man erkenne 174.253,42 Euro als unstrittig an, das war der Betrag, den die Sache bei Eigenständigkeit der Gemeinde gekostet hätte, und habe diese Summe auch bezahlt. Davon abgezogen habe man noch einmal etwa 7.500 Euro. Der Grund dafür sei, trotz vorheriger Absprachen, die zeitweilige Entlassung des ehemaligen Niederfrohnaer Bauamtsleiters aus der Stadtverwaltung gewesen. Dadurch hätte die Bauüberwachung des Kindergartens Niederfrohna an eine private Firma übergeben werden müssen. Eine Verwaltungsgemeinschaft funktioniere nur bei gegenseitigem Vertrauen. Das sei in den Beziehungen zur Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna aber kaum möglich. Zur Beschlussvorlage fügte der Bürgermeister an, dass sich der Gemeinderat auf seiner letzten Sitzung einmütig für den Vorschlag von Stadt- und Kreisrat Fiebach (SPD) ausgesprochen habe, den dieser in schriftlicher Anfrage an Landrat Dr. Christoph Scheurer (CDU) formulierte:

”Immerhin beschloss man ... sich an die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zu wenden. Mit der vertrauensvollen Bitte um Vermittlung bzw. Entscheidung der Sache. ... Unser Rechtsamt verfügt nach meiner Erfahrung durchaus über genügend Mitarbeiter und auch über entsprechende Kompetenz. Trotzdem lehnten unsere Juristen diese Aufgabe ab und schlugen vor, eine private Firma mit der Schlichtung zu beauftragen - natürlich auf Kosten der streitenden Kommunen. Man schätzt die Kosten der benötigten Studie auf etwa 10.000 Euro. ... wenn der Kreis sich nicht in der Lage sieht, diesen seinen Aufgaben nachzukommen, muss er fremde Dienste in Anspruch nehmen und auch bezahlen.?

Der Oberbürgermeister ging auf diesen Einwand nicht ein, lies über die Vorlage abstimmen: Niederfrohna besitzt im Ausschuss vier Stimmen und stimmte mit nein, Limbach-Oberfrohna verfügt über fünf Stimmen, davon enthielt sich Stadtrat Fiebach. Der Oberbürgermeister verwies darauf, dass die Abstimmung nur im Block laufe, damit sei die Beschlussvorlage angenommen. Die Sitzung endete 18.55 Uhr.

Auf Nachfrage kommentierte Bürgermeister Philipp, dass der Oberbürgermeister nach zwei Jahren erstmals das Abstimmungsverfahren korrekt durchgeführt habe. Die Ironie bestehe aber darin, dass gerade diesmal die Rechtskonformität zu bezweifeln sei. Wenn der Gesetzgeber tatsächlich gewollt haben sollte, dass Partner in Verwaltungsgemeinschaften rechtlos sind, dann könnte man sich Verwaltungsgemeinschaften und Ausschüsse gleich schenken,

Niederfrohnaer Heimatblatt 28.11.2003 ae