Polizeiverordnung der Gemeinde Niederfrohna 2012
wnf 17.07.2012 - 11:35
Die Polizeiverordnung der Gemeinde Niederfrohna wird vom Gemeinderat beschlossen und dient der Gewährleistung der öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Niederfrohna.
Die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern
Abschnitt 1 – Allgemeine Regeln
- §1 Geltungsbereich
- §2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten
- §3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
- §4 Tierhaltung
- §5 Verunreinigung durch Tiere
- §6 Taubenfütterungsverbot
- §7 Öffentliche Abfallbehälter
- §8 Lebensmittelverpackungen
Abschnitt 3 – Schutz vor Lärmbelästigungen
- §9 Schutz der Nachtruhe
- §10 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. Ä.
- §11 Lärm aus Veranstaltungsstätten
- §12 Benutzung von öffentlichen Spielstätten
- §13 Haus- und Gartenarbeiten
- §14 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern
Abschnitt 4 – Öffentliche Beeinträchtigungen
- §15 Aggressives Betteln und andere öffentliche Beeinträchtigungen
- §16 Abbrennen offener Feuer
- §17 Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Straßen
Abschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern
- §18 Hausnummern
Abschnitt 6 – Schlussbestimmungen
- §19 Zulassung von Ausnahmen
- §20 Ordnungswidrigkeiten
- §21 Inkrafttreten und Außerkrafttreten