Rathaus

Grundsteuerreform 2022

  • Alle Bürgerinnen und Bürger die zum 01.01.2022 Ei­gentümer eines Grundstückes waren, müssen bis 31.10.2022 eine Steuererklärung abgeben
  • Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen.
  • Ab dem 01.07.2022 ist die Erstellung der Steuererklärung über das Online-Angebot der Steuerverwaltung »Mein ELSTER« möglich.
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Weitere Informationen finden Sie hier:

Ausbau der Gartenstraße

Ein Vorhaben in der LEADER-Region Schönburger-Land

Die Gartenstraße in Niederfrohna erhält demnächst einen Straßenentwässe­rungskanal. Die vorhandene Straßenentwässerung ist als solche nur rudimentär und zum Stand der Technik bei der Errichtung der Straße vorhanden. Nun wird die Straßenentwässerung saniert und auf heutigen Stand der Technik versetzt.

Für das Vorhaben wurde eine entsprechende Projektskizze bei der LEADER-Region Schönburger-Land eingereicht. Der Koordinierungskreis der Region hat sich daraufhin entscheiden, das Projekt mit knapp 34.000 EUR zu unterstützen.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Im diesem Zusammenhang möchte die Gemeinde auch die Oberflächenbe­festigung der Straße erneuern und mit einer durchgehenden Asphaltdeckschicht versehen.

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Zensus 2022: Interviewer in Niederfrohna gesucht

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2022 findet in Deutschland der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Hierbei wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Die Haushaltebefragung erfolgt mit Hilfe von Interviewerinnen und Interviewern, den sogenannten Erhebungsbeau­ftragten.

Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung.

Als Interviewerin oder Interviewer führen Sie die Befragung vor Ort, vorrangig im Gebiet Niederfrohna, durch. Über ein mathematisches Zufallsverfahren werden die Anschriften mit Wohnraum ausgewählt, an denen Sie die Befragung durchführen. Alle dort wohnenden Personen müssen befragt werden. Es ist vorgesehen, dass ein Erhebungsbeau­ftragter ca. 100 Personen befragt. Start der Tätigkeiten ist der 15. Mai 2022. Die Befragungen sollten innerhalb eines Zeitraumes von etwa 4 – 8 Wochen abgeschlossen sein.

Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädi­gung.

Wenn Sie Interesse an einer Arbeit als Interviewerin oder Interviewer haben dann informieren Sie sich bitte hier:

Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2021 gesucht

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Die Stadt Limbach-Oberfrohna sucht im Rahmen der Verwaltungsge­meinschaft auch in der Gemeinde Niederfrohna Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für einen Einsatz in Niederfrohna oder Limbach-Oberfrohna.

Wahlhelfer können in allgemeinen Wahlvorständen oder in einem Briefwahlvorstand mitarbeiten. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Sie erhalten zur Vorbereitung lediglich ein Merkblatt. Eine Einweisung in die Aufgaben erfolgt am Wahltag.

Für den ehrenamtlichen Einsatz wird je nach Funktion eine Entschädigung nach der Entschädigungssat­zung der Gemeinde Niederfrohna bzw. der Stadt Limbach-Oberfrohna gezahlt.

Wer sich für diese verantwortungsvolle Tätigkeit interessiert und das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann uns seine Bereitschaftser­klärung per E-Mail an m.toepfer@limbach-oberfrohna.de senden.

Für Fragen stehen wir gern auch telefonisch unter der Rufnummer 03722 / 78–210 oder 78–242 zur Verfügung.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gelten nach § 4 Coronavirus-Impfverordnung vom 10. März 2021 als Personen mit erhöhter Priorität (Stufe 3) und haben mit der Berufung einen Anspruch auf eine Schutzimpfung. Als Nachweis der Impfberechtigung gilt das Berufungsschreiben.

Ihre Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna Fachbereich Zentrale Dienste/ Wahlen

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