Schönburger Land

1. Projektaufruf Schönburger Land 2016

default alt. text

Straßen- und Wegebau, Hochwasserschutz und Tourismus sind die Schwerpunkte des 1. Projektaufru­fes 2016.

Die Lokale Aktionsgruppe „Schönburger Land“ ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstra­tegie 2014–2020 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Ziele auf:

  • 1.2 Flurneuordnung, Landschaftsges­taltung und Hochwasserschutz
  • 2.3 Stärkung der Nahmobilität
  • 3.1 Qualitativer Ausbau der touristischen Infrastruktur und des Wegenetzes
  • 3.2 Erhaltung der regionaltypischen Siedlungsstrukturen und attraktiven Dorf- und Stadtbilder.

Datum Abgabefrist: 29. Juli 2016 (Posteingang)

Weitere Details finden Sie hier: www.region-schoenburgerland.de

3. Projektaufruf Schönburger Land

default alt. text

Der Koordinierungskreis der Lokalen Aktionsgruppe „Schönburger Land“ hat am 16.12.2015 bes­chlossen, weitere Maßnahmen aus dem Aktionsplan zu fördern. Dazu starten zwei neue Projektaufrufe mit unterschiedlichen Laufzeiten.

Der 3. Projektaufruf 2015 umfasst schwerpunktmäßig investive Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft und Daseinsvorsorge. Aufgerufen sind die Ziele 1.3 – Sicherung der Landwirtschaft als Wirtschaftszweig und 2.1 – Ausbau der regionalen Wirtschaft und Branchenstruktur sowie Ziel 4.2 – Sicherung von Einrichtungen zur Daseinsvorsorge, der Soziokultur und des Breitensports mit einem Budget von insgesamt 1,1 Mio. Euro. Angesprochen sind unter diesen Zielen vorrangig Unternehmen, Kommunen und Vereine.

Abgabetermin für Anträge zum 3. Projektaufruf ist der 15. April 2016.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte direkt auf www.region-schoenburgerland.de

2. Projektaufruf Schönburger Land

default alt. text

Der Koordinierungskreis der Lokalen Aktionsgruppe „Schönburger Land“ hat am 16.12.2015 bes­chlossen, weitere Maßnahmen aus dem Aktionsplan zu fördern. Dazu starten zwei neue Projektaufrufe mit unterschiedlichen Laufzeiten.

Der 2. Projektaufruf 2015 umfasst drei Maßnahmebereiche mit einem aufgerufenen Budget von insgesamt 750.000 Euro. Erneut aufgerufen wird, aufgrund der großen Nachfrage, das Ziel 4.1 Wohneigen­tumsbildung und bedarfsgerechte Wohnungsangebote. Hier können vorrangig Familien Projektanträge für die Umnutzung/ Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz für selbstgenutzten Wohnraum stellen. Unterstützt werden weiter Maßnahmen in den Zielen 1.1 Reduzierung Flächenverbrauch/ Flächeninwertset­zung und 3.2 Erhaltung der regional-typischen Siedlungsstrukturen und attraktiven Dorf- und Stadtbilder. Letzteres umfasst den Erhalt denkmalgeschützter Bausubstanz einschl. Frei- und Parkanlagen.

Abgabetermin für Anträge zum 2. Projektaufruf ist der 12. Februar 2016.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte direkt auf www.region-schoenburgerland.de

Projektaufruf

default alt. text

Nachdem das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) die LEADER-Entwicklungsstra­tegie (LES) der Region „Schönburger Land“ genehmigt hat, starten die Projektaufrufe und die Auswahlrunde für Vorhaben, die mit Fördermitteln für den ländlichen Raum unterstützt werden sollen.

Die Fördermöglichkeiten sind umfangreich. Insgesamt hat das Schönburger Land 12 Entwicklun­gsziele mit 35 Fördermaßnahmen in ihrer LES festgeschrieben.

Die Projekte können nur im Rahmen konkreter Projektaufrufe, für die jeweils bestimmte Maßnahmenbereiche und Fördermittelbudgets festgelegt sind, eingereicht werden.

Da für 2015 nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht, hat die Region beschlossen, im ersten Projektaufruf Maßnahmen aus den Entwicklungszielen

  • 4.1 – Wohneigentumsbil­dung und bedarfsgerechte Wohnungsangebo­te sowie
  • 3.1 – Erhalt und qualitativer Ausbau der touristischen und Naherholungsin­frastruktur aufzurufen:

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dieser PDF-Datei oder direkt auf www.region-schoenburgerland.de

Seiten