Landkreis Zwickau

Landkreis Zwickau: Flyer Corona Quarantäne für Betroffene

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Sehr geehrte Einwohnerinnen und sehr geehrte Einwohner,

die Entwicklung der Fallzahlen im Landkreis Zwickau ist besorgniserregend. Die Kapazitäten sind in vielen Bereichen an ihren Grenzen angelangt.

Strengere Maßnahmen zum Schutz gegen Corona sind unvermeidlich.

Aus diesem Grund erlässt der Landkreis Zwickau auf der Grundlage von Verordnungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 Allgemeinver­fügungen, die dem Vollzug des Infektionsschut­zgesetzes dienen.

Diese regeln Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, als auch zur Absonderung von auf das Coronavirus positiv getestete Personen, Kontaktpersonen der Kategorie I und von Verdachtspersonen.

Die aktuellen Allgemeinverfügun­gen können jeweils im vollen Wortlaut auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-zwickau.de und in den Ausgaben der Landkreisnachrichten nachgelesen werden.

Für das Verhalten Betroffener sind die Regelungen der Allgemeinverfügung „Absonderung“ besonders wichtig. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, diese als Übersicht in sehr gekürzter Form mit den wichtigsten Informationen für Betroffene mittels Flyer bekannt zu machen.

Diese Druckschrift verschafft einen Überblick für positiv Getestete, Kontaktpersonen Kategorie I und Verdachtspersonen. Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind. Bleiben und werden Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Angelika Hölzel

Erste Beigeordnete