Friedensrichter

Friedensrichter gesucht

Friedensrichterin oder Friedensrichter gesucht

Die Gemeinde Niederfrohna sucht für ihr Gemeindegebiet eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter. Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Die Gemeinde kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, verlangen.

Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschi­edenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstre­itigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

Die Stelle muss zum 20. Oktober 2023 neu besetzt werden. Wer im Gemeindegebiet wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich bis zum 31. Mai 2023 zu bewerben.

Anschrift:
Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Fachbereich Zentrale Dienste
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna

E-Mail: wahlen@limbach-oberfrohna.de
(Anhänge bitte ausschließlich im PDF-Format)

Die Informationen zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie auf https://www.limbach-oberfrohna.de/…ationen.html unter „Rechtsangele­genheiten“.

Nähere Auskünfte über das Amt erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 03722 / 78–242.

Weniger Schlichtungsverfahren in Sachsen

Die Anrufung der gemeindlichen Schiedsstelle geschieht in Sachsen auf freiwilliger Basis und ist keine Voraussetzung für einen bürgerlichen Rechtsstreit vor Gericht. Die ehrenamtlichen Nichtjuristen wurden für das Amt ausgewählt, um Gespräche auf Augenhöhe zu führen und eine gütliche Beilegung des Konflikts zu erreichen. Eine Schlichtung entlastet die Gerichte und ist in aller Regel für die Parteien schneller beigelegt.

Nach Statistiken des Statistischen Landesamtes des Freistaats Sachsen nimmt die Zahl der jährlich betreuten Fälle stetig ab. Diesen Effekt bestätigt auch der seit 2018 in Niederfrohna amtierende Friedensrichter Maik Kästner.

„Ursachenforschung haben die Friedensrichter nicht betrieben, jedoch ist es unwahrscheinlich, dass weniger gestritten wird. Deshalb ist es wichtig und unsere Aufgabe die Bürger der Gemeinde aufzuklären und immer wieder auf das Amt des Friedensrichters hinzuweisen.“

Oft sind die Parteien durch familiäre oder nachbarschaftliche Beziehungen dauerhaft miteinander verbunden. Dann ist es wichtig Tatsachen zu berücksichtigen, die für den Konflikt der Parteien zwar von wesentlicher Bedeutung, vor Gericht jedoch irrelevant sind. Bei vielen Streitpunkten können auch vermittelnde Lösungen gefunden werden, bei denen ein Gericht nur voll zu Lasten der einen und zu Gunsten der anderen Partei entscheiden könnte.

Einwohner der Gemeinde Niederfrohna können sich bei folgenden bürgerlichen Rechtsstreitig­keiten direkt an den Friedensrichter wenden.

  • Ansprüche aus Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten, wie Überwuchs und Überhang von Bäumen oder Sträuchern, Schönheitsrepa­raturen
  • Verletzung der persönlichen Ehre, wie Beleidigung oder Widerruf unwahrer Erklärungen
  • Herausgabeansprüche
  • vermögensrechtliche Ansprüche, wie Zahlungsansprüche aus Schadensersatz, Schmerzensgeld und Kaufpreiszahlungen

Anfragen, die möglichst schriftlich oder unmittelbar an den Friedensrichter gerichtet werden können, werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Für das Schiedsstellen­verfahren fallen in der Regel Kosten um die 50 Euro sowie für entstandenen Auslagen an.

Kontaktdaten:

Friedensrichter Maik Kästner:

Tel. 0172 – 804 89 24

E-Mail: friedensrichter@niederfrohna.de

Unser neuer Friedensrichter

default alt. text Am 22.10.2018 hat der neue Niederfrohnaer Friedensrichter Maik Kästner seine Arbeit aufgenommen.

Nach 10 Jahren im Amt hat der ehemalige Friedensrichter Uwe Wilske die Schiedsstelle an den Friedensrichter Maik Kästner übergeben.

Der neue Friedensrichter ist über die Telefonnummer 0172– 804 89 24 zu erreichen.

Der scheidende Friedensrichter dankt allen Mandanten für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Auch wenn sich die Zahl der Verhandlungen in Grenzen hielt, war und bleibt es doch wichtig, dass es in unserem Dorf einen Ansprechpartner für Nachbarschaftsstre­itigkeiten gib­t.

Unter dem Motto „Schlichten ist besser als Richten“ wünschen wir dem neuen Friedensrichter viel Erfolg bei seiner ehrenamtlichen Tätigkeit.

Lesen Sie auch in der Freien Presse. Wechsel auf der Position des Friedensrichters oder auch Friedensrichter auf unserer Heimatseite

Bekanntmachung: Neuwahl des Friedensrichters (m/w) sowie des Stellvertreters (m/w)

Bekanntmachung der bevorstehenden Wahl des Friedensrichters der Gemeinde Niederfrohna und seines Stellvertreters

Die Gemeinde Niederfrohna sucht für ihr Gemeindegebiet

eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter

sowie

eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

Die Stellen müssen zum 1. August 2018 neu besetzt werden. Wer im Gemeindegebiet wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 31. Mai 2018 unter folgender Anschrift zu bewerben: weiterlesen

Friedensrichter/in gesucht

Die Amtszeit des Friedensrichters von Niederfrohna endet im Februar 2013. Falls Sie Interesse an der ehrenamtlichen Arbeit als Friedensrichter für unsere Gemeinde haben, können Sie sich bis zum 14.02.2013 be­werben. Der Friedensrichter wird vom Gemeinderat für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.

Im Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG sind die Voraussetzungen für die Bekleidung des Amtes geregelt.