Die Anrufung der gemeindlichen Schiedsstelle geschieht in Sachsen auf
freiwilliger Basis und ist keine Voraussetzung für einen bürgerlichen
Rechtsstreit vor Gericht. Die ehrenamtlichen Nichtjuristen wurden für das Amt
ausgewählt, um Gespräche auf Augenhöhe zu führen und eine gütliche
Beilegung des Konflikts zu erreichen. Eine Schlichtung entlastet die Gerichte
und ist in aller Regel für die Parteien schneller beigelegt.
Nach Statistiken des Statistischen Landesamtes des Freistaats Sachsen nimmt
die Zahl der jährlich betreuten Fälle stetig ab. Diesen Effekt bestätigt auch
der seit 2018 in Niederfrohna amtierende Friedensrichter Maik Kästner.
„Ursachenforschung haben die Friedensrichter nicht betrieben, jedoch ist es
unwahrscheinlich, dass weniger gestritten wird. Deshalb ist es wichtig und
unsere Aufgabe die Bürger der Gemeinde aufzuklären und immer wieder auf das
Amt des Friedensrichters hinzuweisen.“
Oft sind die Parteien durch familiäre oder nachbarschaftliche Beziehungen
dauerhaft miteinander verbunden. Dann ist es wichtig Tatsachen zu
berücksichtigen, die für den Konflikt der Parteien zwar von wesentlicher
Bedeutung, vor Gericht jedoch irrelevant sind. Bei vielen Streitpunkten können
auch vermittelnde Lösungen gefunden werden, bei denen ein Gericht nur voll zu
Lasten der einen und zu Gunsten der anderen Partei entscheiden könnte.
Einwohner der Gemeinde Niederfrohna können sich bei folgenden bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten direkt an den Friedensrichter wenden.
- Ansprüche aus Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten, wie Überwuchs und
Überhang von Bäumen oder Sträuchern, Schönheitsreparaturen
- Verletzung der persönlichen Ehre, wie Beleidigung oder Widerruf unwahrer
Erklärungen
- Herausgabeansprüche
- vermögensrechtliche Ansprüche, wie Zahlungsansprüche aus Schadensersatz,
Schmerzensgeld und Kaufpreiszahlungen
Anfragen, die möglichst schriftlich oder unmittelbar an den Friedensrichter
gerichtet werden können, werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Für
das Schiedsstellenverfahren fallen in der Regel Kosten um die 50 Euro sowie
für entstandenen Auslagen an.
Kontaktdaten:
Friedensrichter Maik Kästner:
Tel. 0172 – 804 89 24
E-Mail: friedensrichter@niederfrohna.de