Wie der Regionale Wasserverband mitteilt wird der Wasserrohrbruch in zwei bis drei Stunden repariert sein. Bis dahin werden die Bürger Niederfrohnas um Geduld gebeten.

Seit 17.00 Uhr läuft das Wasser wieder.

Bürgermeister Klaus Kertzscher eröffnete die turnusmäßige öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Saal des Rathauses, am 21. Oktober, um 18.00 Uhr. Die Vertreter der Stadtverwaltung von Limbach-Oberfrohna, der Geschäftsleiter des ZVF und die beiden Anwälte, die Stadt, Gemeinde und ZVF in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem RZV vertreten, waren zugegen. Es hatte sich ein Einwohner als Gast eingefunden.

Die Einwohnerfragestunde wurde nicht in Anspruch genommen.

Der Rat billigte zügig die Festlegung der Sitzungstermine für 2011, einen Flurstücksverkauf, die redaktionelle Überarbeitung des Haushaltsplanes und eine Veränderung im Bau des Hochwasser-Rückhaltebeckens.

Von re. Gemeinderätin Siegert, Gemeindeamtsmitarbeiterin Reinhold, Rechtsanwalt Dr. Ziche, Rechts- und Hauptsamtleiter Oberschelp, Stadtkämmerer Körner, Bürgermeister Kertzscher, Vizebürgermeister Maier, Rechtsanwalt Dr. Braun, ZVF-Geschäftsleiter Dr. Heinrich, Gemeinderat Hinkelmann

Um 18.15 Uhr rief Bürgermeister Kertzscher den Tagesordnungspunkt 7 auf. Der Bürgermeister betonte, dass mit der Beschlussvorlage zu einer außergerichtlichen Einigung dem Anschein nach eine mehr als 15-jährige Auseinandersetzung mit dem RZV Lugau-Glauchau beendet werden könne. In den letzten Wochen und Monaten seien intensive Verhandlungen getätigt worden. Wichtig sei aus seiner Sicht Vertrauen und die Fähigkeit auch Menschen verstehen zu wollen, die mit einer 6,3 Mio. €-Klage die Existenz der Gemeinde ernsthaft bedroht hatten. Der Bürgermeister dankte der Stadt Limbach- Oberfrohna, dem ZV Frohnbach und den beiden Anwälten für die angenehme, vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Haupt- und Rechtsamtsleiter Oberschelp hielt im Anschluss den Sachvortrag. Der RZV habe Ende 2003, wenige Tage vor einer Verjährung, eine Klage gegen Stadt, Gemeinde und ZVF auf seiner Meinung nach nicht bezahltes Anlagevermögen in Höhe von 4,3 Mio. € zuzüglich 2 Mio. € Zinsen erhoben.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz habe im November 2009 die Klage des RZV in allen Punkten abgewiesen. Das Gericht hob hervor, dass der RZV unter juristischem Aspekt nicht existent sei, weil die Satzung schwere Mängel aufwies. Der RZV legte im Januar 2010 gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein, die notwendige Begründung aber erst im Juni 2010 vor.

Die Anwälte des ZVF, der Stadt und der Gemeinde sondierten, trotz des klaren Gerichtsurteiles, Vergleichsmöglichkeiten. Mitte des Jahres 2010 beschloss die sächsische Landesregierung im Falle einer außergerichtlichen Einigung für die Lücke 1,5 Mio. € zu zahlen. Bedingung für die Zahlung sei gewesen, dass die Einigung noch 2010 erfolge und alle Rechtsstsreitigkeiten damit beendet würden. Stadt und Gemeinde hatten zwischenzeitlich beschlossen, den Austritt aus dem RZV zu betreiben und die Trinkwasserversorgung in die eigenen Hände zu nehmen. Der RZV wollte nun endlich eine Sicherheitsneugründung ohne weitere Mängel vollziehen. Im Lichte dieser Interessenlage seien die Verhandlungen beider Seiten erfolgt. Das Ergebnis liege den Gemeinderäten in einem Vergleichsentwurf, übrigens dem 16. Entwurf, mit dem Datum vom 6.10.2010 vor. Herr Oberschelp ging dann die einzelnen Punkte der Vereinbarung durch. Er empfahl dem Gemeinderat die Annahme der Beschlussvorlage.

In der Diskussion sprach zunächst Rechtsanwalt Dr. Braun. Das klare Urteil des Verwaltungsgerichtes Chemnitz sei aus seiner Sicht eine Grundlage für die Annahme, dass auch die Berufung des RZV abgewiesen werden wird. Das Problem sei aber, dass dies erst in 2–5 Jahren zu erwarten sei. Aus Gründen der Risikominimierung sei der Vergleich zum jetzigen Zeitpunkt annehmbar.

Rechtsanwalt Dr. Ziche betonte, dass die Landesregierung großes Interesse an einem Kompromiss habe. Er empfehle die Annahme der Beschlussvorlage.

Der ZVF-Geschäftsleiter Dr. Heinrich hob die wirtschaftlichen Aspekte hervor und betonte, dass der Vergleich einen allumfassenden Rechtsfrieden stiften könne. Der Vergleich werde keine Gebührenerhöhung zur Folge haben.

Vizebürgermeister Maier dankte dem Bürgermeister für seinen Einsatz und empfahl die Annahme. Dar Rat nahm um 19.07 Uhr den Vergleich einhellig an.

Die Sitzung endete gegen 19.30 Uhr. ae

Der RZV-Verbandsvorsitzende und Bürgermeister von Lichtenstein, Wolfgang Sedner, eröffnete die Verbandsversammlung im Saal des RZV in Glauchau, am Freitag, dem 23.10.2010, um 10.15 Uhr.

Im Tagesordnungspunkt 6 stand der Vertragsentwurf für eine außergerichtliche Einigung mit der Stadt Limbach-Oberfrohna, der Gemeinde Niederfrohna und dem ZV Frohnbach zur Debatte. Der stellvertretende Verbandsvorsitzende und Bürgermeister von Amtsberg, Herr Krause, hielt hier den Sachvortrag.

Zunächst dankte er den Verhandlungspartnern und den Vertretern des RZV für ihr Engagement. Er formulierte dann seinen Leitsatz: »Ein Vergleich ist gut, wenn beide Seiten Bauchgrummeln haben.«

Wichtig sei, dass am Ende der 4,3 Mio. € Kredit bei der SAB zurückgezahlt werden könne. Dann ging er auf Einzelheiten der Positionen beider Seiten ein. Er nannte das Jahr 1995, in dem den Kommunen wieder die Verantwortung für die Abwasserentsorgung übertragen wurde, als Ausgangspunkt der Probleme, die Erhebung der Klage gegen den ZVF und seine Mitgliedsgemeinden, führte gescheiterte Verhandlungen aus dem Jahre 2007 an, nannte den Stand der Verhandlungen von September 2009, bei der der ZVF 1,59 Mio. € angeboten hatte und der RZV 1,2 Mio. €. Es hätten 1,5 Mio. € gefehlt.

Der Verbandsvorsitzende Sedner habe sich darauf zusammen mit Herrn Ahrens beim SMI um die Schließung der Lücke von 1,5 Mio. € bemüht. Dies sei schließlich nach neunmonatigen Bemühungen erreicht worden. Das Problem sei, dass die Zinsaufwendungen nicht ersetzt würden. Aber das SMI stelle die 1,5 Mio. € nur 2010 zur Verfügung und fordere die Beilegung aller Rechtsstreitigkeiten.

Er ging auch auf die Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zwischen dem RZV und der Gemeinde Niederfrohna bei der Erschließung des Wohngebietes »Am Sonnenhang« ein.

Die Verhandlungen seien aufwändig und nicht immer leicht gewesen. Schließlich sei aber die Einigung gelungen. Der ZVF komme auf den RZV zu und zahle 1,59 Mio. €. Die Zahlung sei aber an das Wirksamwerden des Vergleiches gebunden, insofern könne die Zahlung auch durch Einsprüche aufgeschoben werden. Vereinbart sei auch, dass bei den Mitgliedsgemeinden keine Umlagen für die Begleichung der Kosten des Vergleiches erhoben würden.

Der Vergleich ermögliche die Tilgung des Darlehns, das Entfallen der Haftung für das Darlehn, die Beendigung der Rechtsstreitigkeiten und die Beendigung der EVA-Liquidation im Frühjahr 2011.

Allerdings sei der Vergleich an die Sicherheitsneugründung gebunden. Er empfehle die Annahme des Vergleichs. In der Diskussion sprachen sich mehrere Bürgermeister für die Annahme des Vergleiches aus. Die Verbandsversammlung nahm um 11.06 Uhr, bei zwei Enthaltungen, den Vergleichsvertrag an. Die Sitzung endete 12.00 Uhr. ae.

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