Öffentliche Bekanntmachung Lärmaktionsplan

Bekanntmachung Beschluss des Lärmaktionsplans zur Umsetzung der vierten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtl­inie (2002/49/EG) gemäß § 47d BImSchG

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederfrohna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06.2024 (Beschlussvorlage N/014/2024) folgenden Beschluss gefasst:

  1. Das Abwägungsergebnis Stand 05/2024 der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplanes 4. Stufe mit Maßnahmenkonzept, Bearbeitungsstand 03/2024, gemäß Anlage 2 zur Vorlage N/014/2024 wird gebilligt.
  2. Der Gemeinderat beschließt den Bearbeitungsstand 05/2024 des Lärmaktionsplanes 4. Stufe gemäß § 47 d Bundesimmissi­onsschutzgesetz und billigt diesen für den anschließend zu erstellenden Endbericht/Mel­debogen an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) freizugeben. Die Meldung muss bis 18.07.2024 er­folgen.
  3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Lärmaktionsplan kann zur dauerhaften öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann im Gemeindeamt Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20 in 09243 Niederfrohna, während folgenden Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr

eingesehen werden. Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf der Homepage https://ris-limbach-oberfrohna.zv-kisa.de/…_details.php?…

abgerufen werden.

Niederfrohna, 10.07.2024

Jens Hinkelmann Bürgermeister