Streithähne hacken weiter

Keine Einigung zwischen Limbach-Oberfrohna und Niederfrohna zur Umlage 2004

VON JÜRGEN SORGE

Limbach-Oberfrohna/Niederfrohna. Hat die Stadt Limbach-Oberfrohna in Person des Oberbürgermeisters beim sächsischen Innenministerium einen Antrag auf Eingemeindung Niederfrohnas in die Große Kreisstadt gestellt?, fragte der Niederfrohnaer Bürgermeister Lothar Philipp (Freie Wähler). “Nein”, antwortete das Limbach-Oberfrohnaer Stadtoberhaupt Hans-Christian Rickauer (CDU).

Mit diesem Dialog begann im Gemeinschaftsausschuss der beiden Kommunen am Montagabend die Aussprache zur Höhe der Verwaltungsumlage, die Niederfrohna in diesem Jahr an die Große Kreisstadt zahlen muss. Schnell wurde deutlich, dass der seit zwei Jahren anhaltende Streit 2004 weitergeht.

Limbach-Oberfrohna erledigt in der seit Anfang 2002 bestehenden Verwaltungsgemeinschaft zahlreiche Aufgaben und stellt dafür die Kosten der Nachbargemeinde in Rechnung. Nach Berechnungen der Stadt haben die dafür notwendigen Personal- und Sachkosten in diesem Jahr einen Wertumfang von 339.300 Euro. Nach Beratung der Limbach-Oberfrohnaer Ausschussmitglieder will die Stadt 2004 jedoch nur 310.000 Euro verlangen. Niederfrohna ist dagegen der Meinung, nur 176.870,42 Euro zahlen zu müssen.

Der städtische Rechtsdezernent Dietrich Oberschelp verdeutlichte die Position Limbach-Oberfrohnas: Die Stadt gehe davon aus, dass zehn Beamte und 60 Angestellte für Niederfrohna Aufgaben erledigen. Anhand eines kniffligen mathematischen Exkurses legte er dar, wie die Kosten anteilig berechnet werden, da das Verwaltungspersonal natürlich gleichzeitig auch Aufgaben für Limbach-Oberfrohna erledigt. Er verwies darauf, dass bereits 2002 und 2003 bei der fälligen Umlage keine Einigung erzielt werden konnte. Niederfrohna zahlte deshalb in den vergangenen zwei Jahren jeweils nur einen Betrag, den die Gemeinde als unstrittig anerkannte. Aus dieser Zeit ist deshalb jetzt noch eine Summe von über 260.000 Euro strittig.

Niederfrohna legt bei der Berechnung der Umlage die Kosten zugrunde, die die Gemeinde zu zahlen hätte, wenn sie die Aufgaben weiterhin selbst erledigen könnte und kommt damit auf die deutlich niedrigere Summe.

Nach Meinung seines Limbacher Kollegen Rickauer könne man das Problem jedoch nur lösen, wenn über die Entstehung der Kosten gesprochen werde. Die Verwaltungsgemeinschaft zwischen beiden Kommunen sei vom Freistaat per Gesetz geschaffen worden. Die Stadt habe nicht die Absicht, daran zu verdienen, indem sie der Nachbargemeinde Kosten in Rechnung stelle, für die keine Leistungen erfolgten. Andererseits müsse Niederfrohna einsehen, dass die Stadt durch die staatlich verordnete Gemeinschaft nicht zusätzlich belastet werden dürfe, forderte Rickauer.

Schützenhilfe erhielt er von Oberschelp. Niederfrohna lege bei seinen Berechnungen einen hypothetischen, alternativen Personalbestand zugrunde. Die Stadt gehe dagegen davon aus, welche Aufgaben ihre Bediensteten tatsächlich für die Nachbargemeinde erledigten, dazu zählten auch solche, die vorher in Regie des Kreises erfolgten. Die Gemeinde zahle trotz der Änderung der Zuständigkeit nach wie vor die gleiche Kreisumlage, hielt Philipp dem entgegen. Obwohl Limbach-Oberfrohna auch für sich selbst Kreisaufgaben erledige, müsse die Stadt ebenfalls die gleiche Kreisumlage zahlen, so Rickauer. Der Oberbürgermeister: “Da sitzen wir alle im selben Boot.” “Aber auf unterschiedlichen Plätzen”, konterte Philipp und verwies auf das städtische Bauordnungsamt. Da die Stadt diese Kreisaufgabe übernommen habe, erhalte sie auch die Einnahmen, die dieses Amt erziele.

Nach derartigen Wortgefechten plädierten die fünf Limbach-Oberfrohnaer Ausschussmitglieder für die Summe von 310.000 Euro als zu zahlende Umlage. Die vier anwesenden Niederfrohnaer Mitglieder stimmten dagegen. Philipp kündigte gestern Widerspruch gegen den Beschluss an.

Freie Presse 21.04.2004