Heimatblatt 10/2010 - RZV-Verbandsversammlung

Der RZV-Verbandsvorsitzende und Bürgermeister von Lichtenstein, Wolfgang Sedner, eröffnete die Verbandsversammlung im Saal des RZV in Glauchau, am Freitag, dem 23.10.2010, um 10.15 Uhr.

Im Tagesordnungspun­kt 6 stand der Vertragsentwurf für eine außergerichtliche Einigung mit der Stadt Limbach-Oberfrohna, der Gemeinde Niederfrohna und dem ZV Frohnbach zur Debatte. Der stellvertretende Verbandsvorsitzende und Bürgermeister von Amtsberg, Herr Krause, hielt hier den Sachvortrag.

Zunächst dankte er den Verhandlungspar­tnern und den Vertretern des RZV für ihr Engagement. Er formulierte dann seinen Leitsatz: »Ein Vergleich ist gut, wenn beide Seiten Bauchgrummeln haben.«

Wichtig sei, dass am Ende der 4,3 Mio. € Kredit bei der SAB zurückgezahlt werden könne. Dann ging er auf Einzelheiten der Positionen beider Seiten ein. Er nannte das Jahr 1995, in dem den Kommunen wieder die Verantwortung für die Abwasserentsorgung übertragen wurde, als Ausgangspunkt der Probleme, die Erhebung der Klage gegen den ZVF und seine Mitgliedsgemeinden, führte gescheiterte Verhandlungen aus dem Jahre 2007 an, nannte den Stand der Verhandlungen von September 2009, bei der der ZVF 1,59 Mio. € angeboten hatte und der RZV 1,2 Mio. €. Es hätten 1,5 Mio. € gefehlt.

Der Verbandsvorsitzende Sedner habe sich darauf zusammen mit Herrn Ahrens beim SMI um die Schließung der Lücke von 1,5 Mio. € bemüht. Dies sei schließlich nach neunmonatigen Bemühungen erreicht worden. Das Problem sei, dass die Zinsaufwendungen nicht ersetzt würden. Aber das SMI stelle die 1,5 Mio. € nur 2010 zur Verfügung und fordere die Beilegung aller Rechtsstreitig­keiten.

Er ging auch auf die Beilegung der Meinungsverschi­edenheiten zwischen dem RZV und der Gemeinde Niederfrohna bei der Erschließung des Wohngebietes »Am Sonnenhang« ein.

Die Verhandlungen seien aufwändig und nicht immer leicht gewesen. Schließlich sei aber die Einigung gelungen. Der ZVF komme auf den RZV zu und zahle 1,59 Mio. €. Die Zahlung sei aber an das Wirksamwerden des Vergleiches gebunden, insofern könne die Zahlung auch durch Einsprüche aufgeschoben werden. Vereinbart sei auch, dass bei den Mitgliedsgemeinden keine Umlagen für die Begleichung der Kosten des Vergleiches erhoben würden.

Der Vergleich ermögliche die Tilgung des Darlehns, das Entfallen der Haftung für das Darlehn, die Beendigung der Rechtsstreitig­keiten und die Beendigung der EVA-Liquidation im Frühjahr 2011.

Allerdings sei der Vergleich an die Sicherheitsne­ugründung gebunden. Er empfehle die Annahme des Vergleichs. In der Diskussion sprachen sich mehrere Bürgermeister für die Annahme des Vergleiches aus. Die Verbandsversammlung nahm um 11.06 Uhr, bei zwei Enthaltungen, den Vergleichsvertrag an. Die Sitzung endete 12.00 Uhr. ae.