Polizeiverordnung der Gemeinde Niederfrohna 2012

Die Polizeiverordnung der Gemeinde Niederfrohna wird vom Gemeinderat beschlossen und dient der Gewährleistung der öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Niederfrohna.

Die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern

Abschnitt 1 – Allgemeine Regeln

  • §1 Geltungsbereich
  • §2 Begriffsbestim­mungen

Abschnitt 2 – Umweltschädliches Verhalten

  • §3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
  • §4 Tierhaltung
  • §5 Verunreinigung durch Tiere
  • §6 Taubenfütterun­gsverbot
  • §7 Öffentliche Abfallbehälter
  • §8 Lebensmittelver­packungen

Abschnitt 3 – Schutz vor Lärmbelästigungen

  • §9 Schutz der Nachtruhe
  • §10 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. Ä.
  • §11 Lärm aus Veranstaltungsstätten
  • §12 Benutzung von öffentlichen Spielstätten
  • §13 Haus- und Gartenarbeiten
  • §14 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern

Abschnitt 4 – Öffentliche Beeinträchtigungen

  • §15 Aggressives Betteln und andere öffentliche Beeinträchtigungen
  • §16 Abbrennen offener Feuer
  • §17 Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Straßen

Abschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern

  • §18 Hausnummern

Abschnitt 6 – Schlussbestim­mungen

  • §19 Zulassung von Ausnahmen
  • §20 Ordnungswidrig­keiten
  • §21 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Polizeiverordnung der Gemeinde Niederfrohna als PDF-Datei

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