Friedensrichter/in gesucht

Die Amtszeit des Friedensrichters von Niederfrohna endet im Februar 2013. Falls Sie Interesse an der ehrenamtlichen Arbeit als Friedensrichter für unsere Gemeinde haben, können Sie sich bis zum 14.02.2013 be­werben. Der Friedensrichter wird vom Gemeinderat für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.

Im Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz – SächsSchiedsGütStG sind die Voraussetzungen für die Bekleidung des Amtes geregelt.

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. betreut die Friedensrichter durch Schulungen.

Falls Sie Fragen haben wenden Sie sich an friedensrichter@niederfrohna.de