Landkreis Zwickau lockert Corona-Schutzmaßnahmen

Ab dem 17. Februar 2021, 0 Uhr, wird für den Landkreis Zwickau die Allgemeinverfügung „Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ gelten.

Diese hebt die Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr sowie die Beschränkungen zulässiger Versorgungsgänge auf einen Umkreis von 15 Kilometern gemäß der Sächsischen Corona Schutzverordnung auf. Des Weiteren lässt sie Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke ohne Beschränkung des Umkreises zu. Die Bewegungsbeschränkun­gen der Nachbarlandkreise sind dabei zu beachten.

Als Grundlage für diese Allgemeinverfügung wurde im Vorab öffentlich festgestellt, dass der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwoh­nerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis Zwickau seit mehr als sieben Tagen dauernd unterschritten wir­d.

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