Landkreis Zwickau lockert Corona-Schutzmaßnahmen
Ab dem 17. Februar 2021, 0 Uhr, wird für den Landkreis Zwickau die Allgemeinverfügung „Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ gelten.
Diese hebt die Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr sowie die Beschränkungen zulässiger Versorgungsgänge auf einen Umkreis von 15 Kilometern gemäß der Sächsischen Corona Schutzverordnung auf. Des Weiteren lässt sie Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke ohne Beschränkung des Umkreises zu. Die Bewegungsbeschränkungen der Nachbarlandkreise sind dabei zu beachten.
Als Grundlage für diese Allgemeinverfügung wurde im Vorab öffentlich festgestellt, dass der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis Zwickau seit mehr als sieben Tagen dauernd unterschritten wird.
- Hier findenden Sie den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 16. Februar 2021 PDF / 0,13 MB