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Öffentliche Bekanntmachung Lärmaktionsplan

Bekanntmachung Beschluss des Lärmaktionsplans zur Umsetzung der vierten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtl­inie (2002/49/EG) gemäß § 47d BImSchG

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederfrohna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06.2024 (Beschlussvorlage N/014/2024) folgenden Beschluss gefasst:

Das Abwägungsergebnis Stand 05/2024 der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplanes 4. Stufe mit Maßnahmenkonzept, Bearbeitungsstand 03/2024, gemäß Anlage 2 zur Vorlage N/014/2024 wird gebilligt.
Der Gemeinderat beschließt den Bearbeitungsstand 05/2024 des Lärmaktionsplanes 4. Stufe gemäß § 47 d Bundesimmissi­onsschutzgesetz und billigt diesen für den anschließend zu erstellenden Endbericht/Mel­debogen an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) freizugeben. Die Meldung muss bis 18.07.2024 er­folgen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Lärmaktionsplan kann zur dauerhaften öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann im Gemeindeamt Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20 in 09243 Niederfrohna, während folgenden Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr

eingesehen werden. Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf der Homepage https://ris-limbach-oberfrohna.zv-kisa.de/…_details.php?…

abgerufen werden.

Niederfrohna, 10.07.2024

Jens Hinkelmann Bürgermeister

Mobiler Führerscheinum­tausch

Mobiler Führerscheinum­tausch – Das Umtauschmobil macht in Niederfrohna Halt

Um den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Zwickau den Pflichtumtausch ihrer alten Papierführerscheine (grau, rosa) so leicht wie möglich zu machen, tourt das Führerschein-Umtauschmobil in alle Städte und Gemeinden des Landkreises. Das Mobil hält am 18. Juni 2024, von 10.00 bis 17.30 Uhr auf dem Festplatz (gegenüber vom Rathaus) in Niederfrohna, an. Die Termine können bereits online unter www.landkreis-zwickau.de/fuehrerschein oder telefonisch unter 0375 / 4402–24312 gebucht werden. Zum Termin mitzubringen sind der alte Papier-Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild. Ein digitales Bild kann auch gegen eine Gebühr von 6 Euro vor Ort erstellt werden. Sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landkreis Zwickau ausgestellt wurde, ist außerdem eine Karteikartenab­schrift der ausstellenden Fahrerlaubnis­behörde notwendig. Die Gebühr für den Führerscheinum­tausch beträgt 30,30 Euro. Darin ist der anschließende Direktversand des neuen Führerscheins schon inbegriffen. Im FührerscheinUm­tauschmobil kann ausschließlich bargeldlos mit EC-Karte gezahlt werden. Das Umtauschmobil ist nicht barrierefrei zugänglich

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Kommunalwahlen

Am Sonntag, dem 09.06.2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt.

Auch in Niederfrohna wird dann ein neuer Gemeinderat gewählt.

26 Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich zur Wahl.

Neben CDU und AfD tritt erstmals auch die ‚Unabhängige Liste Niederfrohna‘ an, welche aus den Freien Wählern hervorgegangen ist.

Alle wahlberechtigten Niederfrohnaer sollten an diesem Tag oder im Vorfeld per Briefwahl ihre Möglichkeit nutzen, mit ihren Stimmen die Zukunft unseres schönen Ortes weiter mitzubestimmen!

2. Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet an der Peniger Straße"

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans „Wohngebiet an der Peniger Straße" der Gemeinde Niederfrohna (Stand November 2023) Das Verfahren zum Bebauungsplan „Wohngebiet an der Peniger Straße" wird aufgrund des Urteils vom 18. Juli 2023 bezüglich der Unvereinbarkeit der Planung nach § 13 b BauGB mit dem Unionsrecht (BVerwG 4 CN 3.22) in das Regelverfahren" gemäß §§ 1 ff BauGB überführt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederfrohna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.2023 den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet an der Peiniger Straße" in Niederfrohna gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekamt gemacht.

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