Lärmaktionsplanung Autobahn A72
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung
Lärm gehört aktuell zu den größten Umweltbelastungen, die auf den Menschen einwirken. Der ständig anhaltende Geräuschpegel, vor allem vom Verkehr ausgehend, beeinträchtigt die Lebensqualität und kann gesundheitliche Folgen mit sich ziehen. Ein Schritt zur Lärmbekämpfung stellt die Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sind gemäß Artikel 9 der ULR gesetzlich vorgegebener Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Grundsätzlich geht es dabei um das Benennen von Lärmproblemen, die nicht im Rahmen der Lärmkartierung ermittelt wurden und die Aufnahme von Vorschlägen zur Lärmvermeidung bzw. -minderung.
Hinweise und Anregungen können von jedermann bis 30.06.2023 schriftlich an:
- Gemeindeamt Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20 in 09243 Niederfrohna und
- rathaus@niederfrohna.de gegeben werden.
Hilfreiche Links
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmkartierung NF.pdf
- Die interaktive Karte der Lärmkartierung 2022 des LfULG kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://luis.sachsen.de/…h-laerm.html