Rathaus
Ausbau der Gartenstraße
wnf 11.02.2022 - 11:39Ein Vorhaben in der LEADER-Region Schönburger-Land
Die Gartenstraße in Niederfrohna erhält demnächst einen Straßenentwässerungskanal. Die vorhandene Straßenentwässerung ist als solche nur rudimentär und zum Stand der Technik bei der Errichtung der Straße vorhanden. Nun wird die Straßenentwässerung saniert und auf heutigen Stand der Technik versetzt.
Für das Vorhaben wurde eine entsprechende Projektskizze bei der LEADER-Region Schönburger-Land eingereicht. Der Koordinierungskreis der Region hat sich daraufhin entscheiden, das Projekt mit knapp 34.000 EUR zu unterstützen.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
Im diesem Zusammenhang möchte die Gemeinde auch die Oberflächenbefestigung der Straße erneuern und mit einer durchgehenden Asphaltdeckschicht versehen.

Haushaltssatzung und der Haushaltsplan
wnf 27.01.2022 - 04:00Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 sind in der Zeit vom 27.01.2022 bis zum 02.02.2022 elektronisch auf der Webseite www.niederfrohna.de zu jedermanns Einsichtnahme verfügbar.
Zensus 2022: Interviewer in Niederfrohna gesucht
wnf 11.01.2022 - 14:32
2022 findet in Deutschland der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Hierbei wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Die Haushaltebefragung erfolgt mit Hilfe von Interviewerinnen und Interviewern, den sogenannten Erhebungsbeauftragten.
Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung.
Als Interviewerin oder Interviewer führen Sie die Befragung vor Ort, vorrangig im Gebiet Niederfrohna, durch. Über ein mathematisches Zufallsverfahren werden die Anschriften mit Wohnraum ausgewählt, an denen Sie die Befragung durchführen. Alle dort wohnenden Personen müssen befragt werden. Es ist vorgesehen, dass ein Erhebungsbeauftragter ca. 100 Personen befragt. Start der Tätigkeiten ist der 15. Mai 2022. Die Befragungen sollten innerhalb eines Zeitraumes von etwa 4 – 8 Wochen abgeschlossen sein.
Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.
Wenn Sie Interesse an einer Arbeit als Interviewerin oder Interviewer haben dann informieren Sie sich bitte hier:
Weihnachtsgrüße an alle Einwohnerinnen und Einwohner von Niederfrohna
wnf 19.12.2021 - 21:52TSK-Sachen: Stichtagsmeldung Tierbestand
wnf 29.11.2021 - 10:33
Die TSK-Sachsen erinnert alle Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen an die Stichtagsmeldung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse.
NCC-Sturm aufs Rathaus
dk 13.11.2021 - 18:18
Foto: Toni Söll (Freie
Presse)
Auch dieses Jahr werden die Karnevalisten des NCC wieder versuchen den Rathausschlüssel zu erobern…
Da der Disco-Fasching am 13.11.2021 entfällt, wurde der Sturm auf das Rathaus vom 11.11. auf Samstag den 13.11.2021 um 18.18 Uhr auf den Festplatz verlegt.
Coronaschutzimpfung im Lindenhof am 13.10.2021
wnf 13.10.2021 - 09:00Am Mittwoch, dem 13.10.2021, wird im Lindenhof in der Zeit von 9 bis 17 Uhr gegen das Coronavirus geimpft.
Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2021 gesucht
wnf 30.04.2021 - 06:50Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Die Stadt Limbach-Oberfrohna sucht im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft auch in der Gemeinde Niederfrohna Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für einen Einsatz in Niederfrohna oder Limbach-Oberfrohna.
Wahlhelfer können in allgemeinen Wahlvorständen oder in einem Briefwahlvorstand mitarbeiten. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Sie erhalten zur Vorbereitung lediglich ein Merkblatt. Eine Einweisung in die Aufgaben erfolgt am Wahltag.
Für den ehrenamtlichen Einsatz wird je nach Funktion eine Entschädigung nach der Entschädigungssatzung der Gemeinde Niederfrohna bzw. der Stadt Limbach-Oberfrohna gezahlt.
Wer sich für diese verantwortungsvolle Tätigkeit interessiert und das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann uns seine Bereitschaftserklärung per E-Mail an m.toepfer@limbach-oberfrohna.de senden.
Für Fragen stehen wir gern auch telefonisch unter der Rufnummer 03722 / 78–210 oder 78–242 zur Verfügung.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gelten nach § 4 Coronavirus-Impfverordnung vom 10. März 2021 als Personen mit erhöhter Priorität (Stufe 3) und haben mit der Berufung einen Anspruch auf eine Schutzimpfung. Als Nachweis der Impfberechtigung gilt das Berufungsschreiben.
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Landkreis Zwickau lockert Corona-Schutzmaßnahmen
wnf 16.02.2021 - 19:43Ab dem 17. Februar 2021, 0 Uhr, wird für den Landkreis Zwickau die Allgemeinverfügung „Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ gelten.
Diese hebt die Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr sowie die Beschränkungen zulässiger Versorgungsgänge auf einen Umkreis von 15 Kilometern gemäß der Sächsischen Corona Schutzverordnung auf. Des Weiteren lässt sie Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke ohne Beschränkung des Umkreises zu. Die Bewegungsbeschränkungen der Nachbarlandkreise sind dabei zu beachten.