Grundsteuerreform 2022
wnf 22.06.2022 - 08:33- Alle Bürgerinnen und Bürger die zum 01.01.2022 Eigentümer eines Grundstückes waren, müssen bis 31.10.2022 eine Steuererklärung abgeben
- Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen.
- Ab dem 01.07.2022 ist die Erstellung der Steuererklärung über das Online-Angebot der Steuerverwaltung »Mein ELSTER« möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier: