Corona

Freie Presse: Impfungen im Lindenhof möglich

Niederfrohna. Der Lindenhof in Niederfrohna wird an diesem Dienstag sowie am Mittwoch zu einer temporären Corona-Schutz-Impfstation.

Zur Impfung stehen der mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer sowie der Vektorimpfstoff Johnson und Johnson nach Abstimmungen zwischen der Gemeinde Niederfrohna und dem DRK-geführten Impfzentrum Mittweida bereit.

  • Am Dienstag, dem 21.09.2021, wird im Lindenhof in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr geimpft.
  • Am Mittwoch, dem 22.09.2021, sind dort Impfungen ebenfalls von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr möglich.

Das Mindestalter für Impfungen beträgt zwölf Jahre, für Vektorimpfungen 60 Jahre. Neben Erst- und Zweitimpfungen sind auch Auffrischimpfungen ab 70 Jahren möglich. (fp) Die nötigen Unterlagen können unter der Adresse www.limbach-oberfrohna.de heruntergeladen oder im Gemeindeamt abgeholt werden. Zusätzlich zu den Unterlagen werden Impfausweis, Krankenversiche­rungskarte, Personalausweis und eventuelle medizinische Unterlagen benötigt.

Freie Presse vom 21.09.2021

Landkreis Zwickau: Flyer Corona Quarantäne für Betroffene

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Sehr geehrte Einwohnerinnen und sehr geehrte Einwohner,

die Entwicklung der Fallzahlen im Landkreis Zwickau ist besorgniserregend. Die Kapazitäten sind in vielen Bereichen an ihren Grenzen angelangt.

Strengere Maßnahmen zum Schutz gegen Corona sind unvermeidlich.

Aus diesem Grund erlässt der Landkreis Zwickau auf der Grundlage von Verordnungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 Allgemeinver­fügungen, die dem Vollzug des Infektionsschut­zgesetzes dienen.

Diese regeln Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, als auch zur Absonderung von auf das Coronavirus positiv getestete Personen, Kontaktpersonen der Kategorie I und von Verdachtspersonen.

Die aktuellen Allgemeinverfügun­gen können jeweils im vollen Wortlaut auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-zwickau.de und in den Ausgaben der Landkreisnachrichten nachgelesen werden.

Für das Verhalten Betroffener sind die Regelungen der Allgemeinverfügung „Absonderung“ besonders wichtig. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, diese als Übersicht in sehr gekürzter Form mit den wichtigsten Informationen für Betroffene mittels Flyer bekannt zu machen.

Diese Druckschrift verschafft einen Überblick für positiv Getestete, Kontaktpersonen Kategorie I und Verdachtspersonen. Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind. Bleiben und werden Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Angelika Hölzel

Erste Beigeordnete

Informationen zum Corona Virus


Das Gemeindeamt Niederfrohna bleibt aufgrund der derzeitigen Gesundheitssi­tuation während der Zeit vom 20. März – 29. Mai 2020 für den Besucherverkehr geschlossen.

Die Mitarbeiter sind wie folgt telefonisch zu erreichen:

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag von 7.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Dienstag von 12.00 Uhr – 18.00 Uhr

Anfragen, Anträge u.a. können auch per E-Mail oder über den Postkasten gestellt werden.

Bei dringenden Angelegenheiten kann auch ein Termin vereinbart werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis!