Die zunehmenden Anfeindungen und Bedrohungen von Bürgermeisterinnen und
Bürgermeistern im Landkreis Zwickau sind Anlass für folgende Erklärung.
Respekt
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden von ihren Bürgerinnen und
Bürgern direkt gewählt. Als Hauptverwaltungsbeamte leiten sie die Verwaltung
gemäß den Prinzipen des modernen Rechtsstaates. Rechtsstaatlichkeit bedeutet,
dass sie in ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden sind, mit dem Ziel der
Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und
Rechtssicherheit.
Die in Deutschland und der Europäischen Union Schutz suchenden Menschen
verdeutlichen uns, was unsere Besonderheit und Attraktivität ausmacht: Wir sind
ein Ort der Zivilisation, da wir unser Zusammenleben in Frieden und Freiheit
gestalten. Wir haben die Gewalt durch das Recht ersetzt. „Recht statt
Gewalt“ – so lässt sich das auf eine Kurzformel bringen. Deshalb sagen
wir: Wo Gewalt ausbricht, bedroht sie die grundlegenden Errungenschaften unserer
Zivilisation, und wo sie triumphiert, zerstört sie diese Grundlagen.
Auch für Sachsen gilt seit 25 Jahren, dass sich die freiheitliche Ordnung
durchgesetzt hat. Die Öffentlichkeit diskutiert über alles. Niemand kommt ins
Gefängnis, weil er denkt, was er denkt. Konflikte werden nicht unterdrückt.
Sie werden offen ausgetragen und entschieden. Unsere freiheitliche Ordnung sorgt
dafür, dass Konflikte in jenen Spielregeln friedlich ausgetragen werden, die
das Recht bereitstellt – und dass sie entschieden werden nach den
demokratischen Mehrheitsregeln.
Ohne den Wert des Respekts ist das nicht möglich, d. h. die Achtung, die
jeder Mensch jedem anderen Menschen entgegenbringen soll. Menschenrechte und
Grundrecht sind nicht teilbar. Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht diesen
Respekt von ihrer Bürgermeisterin und ihrem Bürgermeister ihnen selbst
gegenüber.
Dies gilt jedoch nicht nur in schönen Zeiten. Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister repräsentieren mit ihren Gemeinden und Städte die unterste
Ebene im Staat. Sie haben keine Gesetzgebungszuständigkeiten. Sie haben
Aufgaben zu erledigen, die sich aus den Gesetzen des Landes, des Bundes und der
Europäischen Union ergeben. Wenn Kinder, Frauen und Männer aus Kriegsgebieten
heute Frieden, Obdach, Essen und Wohnen bei uns in den Gemeinden und Städten
suchen, dann müssen wir helfen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob wir
Flüchtlinge mögen oder nicht mögen, denn auch in schwierigeren Zeiten
bestimmt der Respekt vor der Unantastbarkeit der Würde des Menschen unsere
Arbeit. Sie zu achten und zu schützen ist unsere Verpflichtung. Dafür
übernehmen wir nach Recht und Gesetz Verantwortung.
Und wir bedürfen in unserer Arbeit des respektvollen Umgangs von unseren
Bürgerinnen und Bürgern. Da, wo er uns entgegengebracht wird, bedanken wir uns
ausdrücklich und da, wo es an ihm mangelt, bitten wir um Ihre
Unterstützung.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
des Kreisverbandes Zwickau im
Sächsischen Städte- und Gemeindetag